Häufig gestellt Fragen

Häufig gestellte Fragen – KFZ-Sachverständigenbüro Effertz & Partner

KFZ-Sachverständigenbüro Effertz & Partner

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Was kostet mich die Beauftragung eines freien Gutachters?
Antwort: Die Kosten für einen freien Gutachter werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.
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Kann ich im Haftpflichtschadenfall meinen eigenen Gutachter wählen?
Antwort: Ja, Sie haben das Recht, im Haftpflichtschadenfall einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
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Warum hat die Vergleichswertanalyse im Falle eines Haftpflichtschadens Vorrang vor der Sachwertanalyse?
Antwort: Die Vergleichswertanalyse berücksichtigt Marktpreise und hilft, den tatsächlichen Schaden besser einzuschätzen.
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Was bekomme ich bei einem Totalschaden durch einen Haftpflichtschaden bezahlt?
Antwort: Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts.
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Ich habe die Befürchtung, meine Achse an meinem PKW ist durch den Unfall beschädigt. Prüfen Sie dies auch bei der Begutachtung?
Antwort: Ja, bei der Begutachtung wird auch die Achse und andere relevante Fahrzeugkomponenten auf Schäden untersucht.
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Darf ich als Leasingnehmer einen freien Gutachter bei einem Haftpflichtschaden am Leasingauto beauftragen?
Antwort: Ja, als Leasingnehmer dürfen Sie einen freien Gutachter beauftragen, sofern es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
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Ich bin mir unsicher, ob ich das Richtige tue. Können Sie mich trotzdem beraten?
Antwort: Selbstverständlich beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
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Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Antwort: Es ist nicht zwingend notwendig, bei der Besichtigung anwesend zu sein. Wir können alles Erforderliche auch ohne Ihre Anwesenheit erfassen.
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Brauche ich bei der Regulierung eines Unfalls einen Rechtsanwalt?
Antwort: Es ist ratsam, bei komplexen Fällen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
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Wo kann mein Fahrzeug besichtigt werden?
Antwort: Die Besichtigung kann bei Ihnen vor Ort, in einer Werkstatt oder bei uns im Büro erfolgen. Wir sind flexibel und passen uns Ihren Bedürfnissen an.
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Die Versicherung will lediglich einen Kostenvoranschlag, darf ich trotzdem einen Gutachter beauftragen?
Antwort: Ja, Sie können einen freien Gutachter beauftragen, um ein unabhängiges Gutachten zu erhalten, auch wenn die Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag verlangt.
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Wer sagt mir, ob mein Fahrzeug noch fahrbereit nach dem Unfall ist?
Antwort: Bei der Begutachtung wird auch die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs überprüft. Wir können Ihnen genau sagen, ob es sicher ist, das Fahrzeug weiterzufahren.
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Zu welcher Werkstatt darf ich gehen, um den Schaden zu reparieren? Gibt es eine Werkstattbindung im Haftpflichtschadenfall?
Antwort: Nein, im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, welche Werkstatt Ihren Schaden repariert. Es besteht keine Werkstattbindung. Sie können also eine Werkstatt Ihrer Wahl auswählen, um die Reparatur durchzuführen zu lassen. Falls Sie keine spezifische Werkstatt benennen oder keine Präferenz haben, werde ich eine regionale, markengebundene Fachwerkstatt für die Kalkulation des Schadens heranziehen. Diese Auswahl stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben und mit entsprechender Fachkenntnis repariert wird.